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Energiespar-Beratung der REWAG

Greflingerstraße 22,
93055 Regensburg
Telefon 0941 601-3275

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REWAG-Energieberatung

Gut isolierte Gebäude entlasten Haushaltskasse und Umwelt. Wer seine eigenen vier Wände richtig dämmt, kann sich über Wohlfühltemperaturen und geringere Energiekosten freuen.

Altbau-Sanierung

Dämmen - Energiesparen staatlich verordnet

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) fordert bereits seit 2009, dass begehbare Dachböden nachträglich wärmegedämmt werden müssen. Damit soll verhindert werden, dass wertvolle Heizenergie über den zugigen Speicher entweicht. 

Viele Hauseigentümer müssen sich jetzt mit der Dämmung ihrer zugigen Speicher beeilen. Denn für Gebäude, die vor 2001 errichtet wurden, gilt als Frist der 31.12.2011. Durch das Isolieren der Dachböden sollen die Wärmeverluste so minimiert werden, dass eine Alt-Immobilie vergleichbare energetische Ansprüche erfüllt wie Neubauten.

Bis zu 80 Prozent Heizenergie sparen

Auch wenn die Maßnahmen zunächst Kosten verursachen – auf lange Sicht rechnet sich der Aufwand. Nach Aussagen der Deutschen Energie Agentur senkt eine gute Isolation den Heizenergieverlust übers Dach um bis zu 80 Prozent.

Welche Maßnahmen gefordert sind

Laut EnEV-Vorgaben muss nicht unbedingt jeder Dachstuhl komplett isoliert werden. Erst wenn der Eigentümer das Dachgeschoss ausbauen möchte, ist das Isolieren der Dachschrägen sinnvoll. Wird dagegen der begehbare Speicher nicht als Wohnraum genutzt, reicht die Isolierung der obersten Geschossdecke mit Dämmwolle.

Außerdem schreibt die EnEV das Isolieren der Warmwasser führenden Rohre in unbeheizten Räumen vor. Auch hierfür gibt es Regeln: Hat ein Wasserrohr beispielsweise den Durchmesser von zwei Zentimetern, muss die Dämmung gleich dick sein. Ummantelt werden müssen zudem alle Armaturen und Verknüpfungsteile zwischen den Rohren.

Geld sparen in Eigenregie

Wer die Kosten senken möchte, darf beim Verlegen von Dämmmaterial auf der obersten Geschossdecke selbst Hand anlegen. Das ist auch ohne größere Vorkenntnisse möglich.

Ausnahmen von der Regel

Trotz des scharfen Verordnungstextes gibt es jede Menge Ausnahmen. Denn nicht jeder Vermieter oder Selbstnutzer ist automatisch in der Pflicht.

Grundsätzlich gilt die Dämmpflicht sowohl für Eigentümer, die eine Immobilie vermieten, als auch für Selbstnutzer. Langjähriges Bewohnen schützt allerdings vorm Isolieren. Denn wer seine Immobilie schon vor dem 1. Februar 2002 bewohnt hat, bleibt vom kostspieligen Nachrüsten verschont.

Soll das Haus aber irgendwann verkauft werden, geht die Verpflichtung zum Dämmen auf die neuen Eigentümer über. Dieser muss die Dämpflicht innerhalb von zwei Jahren erfüllen.

Weitere Ausnahme: Sind die Dachschrägen im begehbaren Speicher oder die oberste Geschossdecke bereits gegen Zugluft abgeschottet, ist der Besitzer ebenfalls außen vor – ganz gleich, wann die Wärmedämmung angebracht wurde. Die Isolierung muss nicht die neusten Anforderungen der EnEV 2009 erfüllen.

Auch ruinieren muss man wegen der Sanierung nicht. Wer per Gutachten nachweisen kann, dass die Nachrüstung für ihn wirtschaftlich nicht sinnvoll ist oder von ihm schlichtweg nicht finanziert werden kann, wird von der Dämmpflicht ausgenommen.

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